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Homosexuellen-Denkmal

Das Berliner "Denkmal für die
im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen"

Am 27. Mai 2008 wurde das Denkmal für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen in Berlin von Kulturstaatsminister Bernd Neumann der Öffentlichkeit übergeben. Das Denkmal soll gemäß Bundestagsbeschluss vom 12. Dezember 2003 die verfolgten und ermordeten Opfer ehren, die Erinnerung an das Unrecht wach halten und ein beständiges Zeichen gegen Intoleranz, Feindseligkeit und Ausgrenzung gegenüber Schwulen und Lesben setzen. Es handelt sich um eine Betonstele, die in ihrer Gestaltung an die Stelen des Holocaust-Mahnmals angelehnt ist.
Das am südlichen Rand des Tiergartens gelegene Denkmal entstand nach einem Entwurf des dänisch-norwegischen Künstlerduos Michael Elmgreen und Ingar Dragset. In dem schlichten, 3,60 Meter hohen und 1,90 Meter breiten Quader ist in einem Fenster ein etwa anderthalb Minuten langer Film mit zwei sich küssenden Männern zu sehen sein.
Den Anstoß für das Denkmal hatten der Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD) und die Initiative „Der homosexuellen NS-Opfer gedenken“ gegeben. Bau und Unterhaltung des Denkmals finanzierte mit 600 000 Euro der Bund. Das Land Berlin hat das Grundstück zur Verfügung gestellt und war für die Planung und Errichtung des Denkmals verantwortlich.
Der Film in der Stele
Im Innern der Stele ist ein endloser Film zu sehen, in dem sich zwei junge Männer küssen. Damit soll unter anderem darauf aufmerksam gemacht werden, dass im "Dritten Reich" bereits Küsse unter Männern zu einer Verurteilung nach § 175 führen und eine Verschleppung ins Konzentrationslager nach sich ziehen konnten.
Film von Michael Elmgreen und Ingar Dragset

Die beiden Künstler Michael Elmgreen und Ingar Dragset erklärten ihren "Entschluss, das Bild zweier küssender Jungs zu nehmen" unter anderem damit, "dass wir Machismus und Homophobie als eng verbunden betrachten. Das Selbstbild einer männlichen Sexualität, das alles fürchtet, was es potentiell bedrohen könnte."
Den Film anschauen


Im Interview mit der Berliner Zeitschrift zitty erklärten Elmgreen und Dragset im Mai 2008: "Auch im Jahr 2008 wird in Berlin zwei Männern, die sich in der Öffentlichkeit küssen, immer noch hinterher gebrüllt. Tagsüber und auf offener Straße." Küssende Männer würden als so anstößig empfunden, "weil das immer noch Männlichkeit in Frage stellt". Zwei küssende Frauen würden dagegen "in Hetero-Pornos als Standardfantasien genutzt, so, als ob sie Teil der heterosexuellen Welt seien. Das wird mit Männern nie so sein."
Der Text auf der Gedenktafel

Vor dem Denkmal befindet sich eine Hinweistafel, die den historischen Kontext des Denkmals erklärt. Auf ihr findet sich folgender Text:

"Im nationalsozialistischen Deutschland fand eine Homosexuellen-Verfolgung ohne gleichen in der Geschichte statt. 1935 ordneten die Nationalsozialisten die umfassende Kriminalisierung männlicher Homosexualität an. Dazu wurden die im § 175 des Strafgesetzbuches vorgesehenen Bestimmungen gegen homosexuelles Verhalten erheblich verschärft und ausgeweitet. Bereits ein Kuss unter Männern konnte nun zu Verfolgung führen. § 175 bedeutete Gefängnis oder Zuchthaus. Es gab über 50.000 Verurteilungen. Teilweise konnten die NS-Behörden die Kastration Verurteilter erzwingen. Mehrere tausend Schwule wurden wegen ihrer Homosexualität in Konzentrationslager verschleppt. Ein großer Teil von ihnen überlebte die Lager nicht. Sie starben aufgrund von Hunger, Krankheiten und Misshandlungen oder wurden Opfer gezielter Mordaktionen.

Die Nationalsozialisten haben die Lebenswelten von Schwulen und Lesben zerschlagen. Weibliche Homosexualität wurde – außer im annektierten Österreich – nicht strafrechtlich verfolgt. Sie galt den Nationalsozialisten als weniger bedrohlich. Gerieten lesbische Frauen dennoch in Konflikt mit dem Regime, waren auch sie Repressionen ausgesetzt. Schwule und Lesben lebten in der NS-Zeit eingeschüchtert und unter stetem Zwang zur Tarnung.

Lange Zeit blieben die homosexuellen Opfer des Nationalsozialismus aus der Gedenkkultur ausgeschlossen – in der Bundesrepublik wie in der DDR. Hier wie dort wurden Schwule lange Zeit weiter strafrechtlich verfolgt. In der Bundesrepublik Deutschland galt der § 175 unverändert bis 1969 fort.

Aus seiner Geschichte heraus hat Deutschland eine besondere Verantwortung, Menschenrechtsverletzungen gegenüber Schwulen und Lesben entschieden entgegenzutreten. In vielen Teilen dieser Welt werden Menschen wegen ihrer sexuellen Identität heute noch verfolgt, ist homosexuelle Liebe strafbar und kann ein Kuss Gefahr bedeuten.

Mit diesem Denkmal will die Bundesrepublik Deutschland
– die verfolgten und ermordeten Opfer ehren,
– die Erinnerung an das Unrecht wach halten und
– ein beständiges Zeichen gegen Intoleranz, Feindseligkeit und Ausgrenzung gegenüber Schwulen und Lesben setzen."

Das Denkmal wird seit Mai 2008 im Auftrag der Bundesregierung von der Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas betreut. Weitere Infos dazu unter
www.stiftung-denkmal.de

 
für die gesamte Website: © Alexander Zinn 2008
Aller verfolgten im Nationalsozialismus gedenken - Winkel in allen Farben der Haftgruppen