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Weitere Informationen zur
Verfolgung Homosexueller im
"Dritten Reich" finden Sie hier:
Bitte beachten Sie auch diese
Website zur schwulen Geschichte:
Homosexuellen-DenkmalDas Berliner "Denkmal für die
Den Anstoß für das Denkmal hatten der Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD) und die Initiative „Der homosexuellen NS-Opfer gedenken“ gegeben. Bau und Unterhaltung des Denkmals finanzierte mit 600 000 Euro der Bund. Das Land Berlin hat das Grundstück zur Verfügung gestellt und war für die Planung und Errichtung des Denkmals verantwortlich. Der Film in der SteleIm Innern der Stele ist ein endloser Film zu sehen, in dem sich zwei junge Männer küssen. Damit soll unter anderem darauf aufmerksam gemacht werden, dass im "Dritten Reich" bereits Küsse unter Männern zu einer Verurteilung nach § 175 führen und eine Verschleppung ins Konzentrationslager nach sich ziehen konnten.
Im Interview mit der Berliner Zeitschrift zitty erklärten Elmgreen und Dragset im Mai 2008: "Auch im Jahr 2008 wird in Berlin zwei Männern, die sich in der Öffentlichkeit küssen, immer noch hinterher gebrüllt. Tagsüber und auf offener Straße." Küssende Männer würden als so anstößig empfunden, "weil das immer noch Männlichkeit in Frage stellt". Zwei küssende Frauen würden dagegen "in Hetero-Pornos als Standardfantasien genutzt, so, als ob sie Teil der heterosexuellen Welt seien. Das wird mit Männern nie so sein." Der Text auf der GedenktafelVor dem Denkmal befindet sich eine Hinweistafel, die den historischen Kontext des Denkmals erklärt. Auf ihr findet sich folgender Text:
Die Nationalsozialisten haben die Lebenswelten von Schwulen und Lesben zerschlagen. Weibliche Homosexualität wurde – außer im annektierten Österreich – nicht strafrechtlich verfolgt. Sie galt den Nationalsozialisten als weniger bedrohlich. Gerieten lesbische Frauen dennoch in Konflikt mit dem Regime, waren auch sie Repressionen ausgesetzt. Schwule und Lesben lebten in der NS-Zeit eingeschüchtert und unter stetem Zwang zur Tarnung. Lange Zeit blieben die homosexuellen Opfer des Nationalsozialismus aus der Gedenkkultur ausgeschlossen – in der Bundesrepublik wie in der DDR. Hier wie dort wurden Schwule lange Zeit weiter strafrechtlich verfolgt. In der Bundesrepublik Deutschland galt der § 175 unverändert bis 1969 fort. Aus seiner Geschichte heraus hat Deutschland eine besondere Verantwortung, Menschenrechtsverletzungen gegenüber Schwulen und Lesben entschieden entgegenzutreten. In vielen Teilen dieser Welt werden Menschen wegen ihrer sexuellen Identität heute noch verfolgt, ist homosexuelle Liebe strafbar und kann ein Kuss Gefahr bedeuten. Mit diesem Denkmal will die Bundesrepublik Deutschland Das Denkmal wird seit Mai 2008 im Auftrag der Bundesregierung von der Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas betreut. Weitere Infos dazu unter |
